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EU-Kommission präsentiert neue Regeln für Unternehmensbesteuerung

Peter SIMON:

„Meilenstein im Kampf gegen Steuervermeidung“

Die EU-Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket  gegen Steuervermeidung vorgelegt. Zentrales Element ist dabei die Einführung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer auf EU-Ebene. "Endlich greift die EU-Kommission eine unserer zentralen sozialdemokratischen  Forderungen auf. Das ist ein Meilenstein im Kampf gegen Steuervermeidung.“, betont Peter SIMON, baden-württembergischer SPD-Europaabgeordneter und Sprecher der S&D-Fraktion im Untersuchungsausschuss zu den Panama Papers. „Hinter dem komplizierten Namen der konsolidierten gemeinsamen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage verbirgt sich nichts weniger als eine der zentralen Waffen gegen das künstliche Kleinrechnen und Verschieben von Unternehmensgewinnen zum Drücken der Steuerlast.“

„Das aktuelle Unternehmenssteuersystem in Europa ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die bisher fehlende europäische Koordinierung bietet Konzernen Schlupflöcher, um steuerpflichtige Erträge konzernintern aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen Staat mit laxerer Besteuerung  zu verschieben“, erläutert Peter SIMON „Der neue Mechanismus würde sicherstellen, dass Unternehmen ihre Gewinne nicht mehr künstlich kleinrechnen können und die Grundlage dafür schaffen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie auch erwirtschaftet werden. Wenn die Steuern in jedem Land auf der gleichen Basis berechnet werden, ist das der Anfang vom Ende der Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Steuerdumpingländer."

Im Gegensatz zu dem Kommissionsvorschlag fordert der Steuerexperte aber, dass nicht nur Konzerne ab 750 Millionen Euro Jahresumsatz unter die Regeln fallen sollen, sondern bereits Großunternehmen ab 40 Millionen Euro (Definition von "Großunternehmen" laut EU). "Nach den ursprünglichen Kommissionsvorschlägen sind lediglich 10 Prozent der Multis im Visier der Steuerbehörden, das wären 1.900 Firmen. Bei einer Absenkung des Schwellenwertes auf 40 Millionen Jahresumsatz wären es 20.000 Unternehmen - ein entscheidender Unterschied für die Schlagkraft der neuen Regeln", betont Peter SIMON.

"Der Plan der EU-Kommission in einem ersten Schritt zunächst europaweit festzulegen, was multinationale Unternehmen von der Steuer absetzen können, und erst in einem zweiten Schritt die Aufteilung der zu besteuernden Gewinne zwischen den Mitgliedstaaten anzugehen, ist pragmatisch.  Das Europaparlament wird darauf achten, dass der schrittweise Ansatz nicht dazu missbraucht wird, die Konsolidierung auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Wir werden den Druck auf die Mitgliedstaaten aufrecht erhalten" so Peter Simon abschließend.

 


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