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Aufgepasst: Mädels, was tun? - Das neue Unterhaltsrecht

Mittwoch, 18. März 2009 - entnommen n-tv-Nachrichten "Eine Kartoffel mehr reicht nicht" Unterhaltsrecht Geschiedene alleinerziehende Mütter müssen künftig dann voll erwerbstätig werden, wenn ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Denn dann sind ihre Ex-Ehemänner nicht mehr unterhaltspflichtig. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Während viele unterhaltspflichtige Ex-Ehemänner damit finanziell entlastet werden, haben viele Alleinerziehende im Gegenzug weniger Zeit für ihre Kinder, resümiert die deutsche Presse. "Das neue Unterhaltsrecht hat den alten Begriff der 'nachehelichen Solidarität' durch das Modewort von der nachehelichen 'Eigenverantwortung' ersetzt", meint der Kölner Stadt-Anzeiger. Allerdings entspreche "das neue Rollenklischee der voll erwerbstätigen, allein erziehenden Super-Mutter" nur wenig den realen Tatsachen. Und so hätte der Gesetzgeber die Billigkeitsklausel eingeführt. Diese soll für mehr Einzelfallgerechtigkeit Sorge tragen, was gleichzeitig bedeutet, dass die Gerichte in Zukunft sehr viel zu prüfen haben. Das Blatt resümiert weiter: "Mit jedem einzelnen Urteil aber wird das Ende der Hausfrauenehe ein Stück weiter besiegelt. Jede Frau, die sich bei der Eheschließung noch auf einen solchen Drahtseilakt ohne Netz einlässt, sollte zumindest auf einen Ehevertrag dringen - oder sich frühzeitig um einen guten Psychologen kümmern." Der Mannheimer Morgen beschreibt mögliche Folgen des neuen Unterhaltsrechts: "Mütter, die ihre Arbeit nicht bald nach der Geburt wieder aufnehmen, gehen ein hohes Risiko ein. Nur drei Jahre danach haben sie noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Zwar kann sich der laut Gesetz verlängern, soweit dies der Billigkeit entspricht. Deren Beurteilung liegt jedoch im Ermessen des Richters." Das bedeutet mit anderen Worten, dass Müttern eines dreijährigen Kindes durchaus ein Vollzeitjob zugemutet werden könne. Im Härtefall müsse die Mutter ihr Kind eben ganztags in fremde Hände geben, ob sie wolle oder nicht. Fazit: "Es dürfte immer schwerer werden, den Frauen Heirat und Kinderkriegen schmackhaft zu machen." Und was ist eigentlich mit den Kindern?, fragen sich die Stuttgarter Nachrichten. "Ob das neue Unterhaltsrecht auch den Kindern etwas bringt, hängt vor allem davon ab, wie professionell der Ausbau von Ganztagesschulen vorangetrieben wird. Reine Aufbewahrung taugt nichts - weder in der Schule noch zuhause. Kinder brauchen gut geschulte Betreuungskräfte und Eltern, die sich um sie kümmern. Wie auch immer das konkret aussieht: Mit einer Kartoffel mehr im Topf ist es nicht getan." Auch die Nürnberger Zeitung widmet sich der Erziehungsaufgabe, die viel komplizierter sei, als sich das manche Männer vorstellen könnten: "Da reicht es längst nicht aus, eine Kartoffel mehr in den Topf zu werfen, wie das zynisch der Anwalt des Kläger-Vaters gesagt hatte." Es sei bedauerlich, so das Blatt, dass es der Bundesgerichtshof (BGH) versäumt hätte, ein "größeres zeitliches Polster" zu veranschlagen und den "Übergang zur Vollzeitarbeit weniger schroff" einzurichten. Freuen könnten sich so jetzt hauptsächlich Männer, die ihren Ex-Frauen keinen Unterhalt mehr bezahlen müssen. Das Wohl des Kindes und auch das der betreuenden Mutter hätte dabei dem BGH eigentlich wichtiger sein müssen. Zusammengestellt von Julia Kreutziger www.n-tv.de Anmerkung hierzu (cm): Das gilt auch für allein erziehende Väter, die einen Versorgungsanspruch gegenüber ihren ehemaligen Gattinnen hätten. Deren Anzahl jedoch dürfte gering sein.


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