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Peter SIMON: "Bankenrettung konkret - EU-Kommission stellt Beitragsberechnung für Bankenabwicklungsfonds vor“

Die EU-Kommission hat am Dienstag die Rechtsakte zur Berechnung der Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds veröffentlicht.
“Nach erster Einschätzung der uns vorliegenden Dokumente ist die Europäische Kommission den Einwänden des Europäischen Parlaments mit den beiden Rechtsakten in vielen Punkten gefolgt“, sagt der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete Peter SIMON, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses: „Das systemische Risiko von Großbanken schlägt bei der Beitragsbemessung zu Buche, die kleinen Banken werden durch Pauschalbeiträge entlastet und die Zugehörigkeit zu einem Institutssicherungssystem, wie es die deutschen Genossenschaftsbanken und Sparkassen seit Jahrzehnten erfolgreich haben, wird beitragsmindernd angerechnet.
Allerdings wären wir Sozialdemokraten bei allen drei Punkten gerne noch weiter gegangen. Das systemische Risiko für Großbanken hätte noch stärker eingepreist werden müssen, was eine noch größere Entlastung der kleinen, risikoärmeren Institute zur Folge gehabt hätte“ unterstreicht Peter SIMON.


Hintergrund:
Mit der Verabschiedung der Verordnung zur Schaffung des gemeinsamen
Bankenabwicklungsmechanismus und Fonds durch das Europäische Parlament im April 2014 hat die Europäische Kommission den Auftrag erhalten, die technischen Details der Beitragssätze zum Fonds zu bestimmen. Die offiziellen Vorschläge der Europäischen Kommission liegen nun vor. Das Europäische Parlament kann diese innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung ablehnen.
Weitere Informationen: Büro Peter Simon +33388177558


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