Neues Heimgesetz schafft bessere Auswahl

Veröffentlicht am 10.10.2013 in Kreistagsfraktion

Stellungnahme von Kreisrat Clemens Stahl

Als unberechtigt bewertet Kreisrat Clemens Stahl die Kritik der Evangelischen Heimstiftung an der Landesregierung, sie tue zu wenig für pflegebedürftige Menschen und die Heimunterbringungen. Richtig sei vielmehr, so Stahl, dass die Landesregierung mit dem neuen Heimgesetz ein Zeichen für mehr Lebensqualität und Selbstbestimmung von Menschen mit Pflege- bzw. Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderung setze. Mit dem neuen Gesetz ist beabsichtigt, ein differenziertes und flexibles System der Ausgestaltung von unterstützenden Wohnformen, wie etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften zu fördern. Damit reagiere Sozialministerin Altpeter auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen, denn anders als früher wollten die Menschen, die Hilfe und Begleitung im Alltag oder Pflege benötigen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben. Die Landesregierung möchte, dass mit diesem neuen Angebot die Menschen entsprechend ihrem jeweiligen Hilfebedarf aus einer breiten Palette von Wohn- und Betreuungsformen die für sie beste Alternative wählen können.

Clemens Stahl sieht aber in Bezug auf die Umsetzung des Landespflegegesetzes bei der Feststellung des örtlichen Bedarfs an Pflegeplätzen Diskussionsbedarf. Die Zuständigkeit liege hier aber beim Landkreis und den Kommunen, so auch der Stadt Giengen, welche in eigener Verantwortung den Kreispflegeplan erstellen und ggf. auch fortschreiben. Im Kreispflegeplan wären die notwendigen öffentlich geförderten Pflegeplätze im Landkreis auch definiert. Insofern sei es folgerichtig, dass sich die Evangelische Heimstiftung zur Frage der zukünftig notwendigen Pflegeplätze an den Landkreis Heidenheim wendet.