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MdEP Peter SIMON: "Europaparlament sagt Geldwäschern den Kampf an"

Kein Verstecken mehr hinter undurchsichtigen Unternehmensstrukturen


Das Europäische Parlament will Geldwäschern das Handwerk legen. Entsprechende strengere Regeln haben die Europaabgeordneten am Dienstag in Straßburg auf den Weg gebracht. "Wenn wir Geldwäschern an den Kragen wollen, dann müssen wir sie aus der schützenden Anonymität verschachtelter und undurchsichtiger Unternehmenskonstruktionen oder Briefkastenfirmen holen", bringt der sozialdemokratische Verhandlungsführer Peter SIMON, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses, das zentrale Anliegen der Europaparlamentarier auf den Punkt.


Auf Initiative der Sozialdemokraten soll jeder Mitgliedstaat deshalb im Gegensatz zum Vorschlag der Europäischen Kommission ein zentrales Register einführen, in dem sämtliche relevanten Informationen zum sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen aller Rechtsformen, Stiftungen und Treuhandverhältnisse öffentlich zugänglich sind. "Im Kampf gegen Geldwäsche ist die Feststellung der Identität des Kunden der Dreh- und Angelpunkt. Dieser Informationsfluss muss so einfach wie möglich ablaufen und darf auch an Ländergrenzen nicht Halt machen. Deshalb müssen die öffentlichen Register EU-weit miteinander vernetzt werden", erläutert der baden-württembergische Europaabgeordnete Peter SIMON. Die EU-Kommission soll die Umsetzung der Geldwäschevorschriften zudem besser überwachen. "Wenn die neuen Regeln nicht richtig oder nachlässig angewendet werden, bringen auch die besten Gesetze nichts" betont Peter SIMON. "Verbindliche, regelmäßige Kontrollen durch die Europäische Kommission in den Mitgliedstaaten vor Ort sind aber leider an den Konservativen und Liberalen gescheitert", kritisiert Peter SIMON.
Im Kampf gegen die Geldwäsche sollen künftig zudem neben Kasinos auch Anbieter von Glückspieldiensten von der Richtlinie erfasst werden. Den Mitgliedstaaten bleibt allerdings überlassen, risikoärmere Bereiche wie beispielsweise das deutsche Lotto von der Richtlinie auszunehmen. "Da lediglich Gewinne unter 1.000 Euro direkt an den Annahmestellen ausgezahlt werden, besteht hier im Grunde kein Geldwäscherisiko. Dem müssen die Vorschriften auch Rechnung tragen. Anstatt alles über einen Kamm zu scheren und bürokratisch aufzublasen, muss der Verwaltungsaufwand immer im Verhältnis zum tatsächlichen Risiko stehen", unterstreicht Peter SIMON, der sich für diese Ausnahme eingesetzt hatte.


Kritisch sieht der SPD-Europaabgeordnete, dass erweiterte Sorgfaltspflichten nur auf den politischen Bereich beschränkt bleiben sollen. "Ein ganzheitlicher Ansatz im Kampf gegen Geldwäsche muss sämtliche Risikogruppen im Visier haben. Deshalb hätte diese Liste auf zusätzliche exponierte Entscheidungsträger, etwa aus Wirtschaft, Verwaltung, Kirche und Profisport ausgeweitet gehört. Das muss künftig nochmal auf den Prüfstand", so Peter SIMON abschließend.

Weitere Informationen: Büro Simon +33 3881 75558
 


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