Berichte aus dem Gemeinderat

Anträge der SPD-Fraktion zum Haushaltsplan 2011

A. Sammelantrag Maßnahmen

Wir beantragen, im Zuge der Hauhaltsplanberatungen 2011:

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Im Haushaltsplan 2011 wird eine Globale Minderausgabe von 180.000 € im Verwaltungshaushalt veranschlagt.

2. Die Stadt veranstaltet 2011 wieder ein "Fest für die Mitbürger mit Behinderung" und setzt dafür einen Haushaltstitel von 9.000 € ein.

3. Die Stadt stellt zur Wiederaufnahme der Vereinsförderung für das Jahr 2011 einen Betrag von 40.000 € ein.

4. Die Stadt veranstaltet 2011 wieder einen "Adventsmarkt" und stellt dafür Haushaltsmittel von 8.000 € bereit.

5. Die unmittelbare Mittelzuwendung an die Giengener Agenda-Gruppen wird auf 10.000 € festgesetzt.

6. Die Betriebskostenumlage an den Industriepark A 7 mit 100.000 € wird mit einem Sperrvermerk versehen.

7. Die Verwaltung setzt den Gemeinderat in Kenntnis, inwieweit in einem SHV-Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Positionen oder Beiträge abgegliedert sind, die nicht haushaltstransparent sind.

Für weitere Anfragen verweisen wir auf die Einzelplan-Beratungen in den Ausschüssen.

B. Antrag zum Projekt Stadtrandstraße

Wir beantragen im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2011 zu beschließen:

1. Der Gemeinderat unterstreicht die Bedeutung des Projekts Stadtrandstraße als zentral wichtiges Zukunftsprojekt städtischer Entwicklung, insbesondere zur Belebung und Ertüchtigung des Gewerbegebietes Ried, zur überörtlich erforderlichen Verkehrsanbindung und als Grundlage einer Südumfahrung von Hohenmemmingen.
Er bekräftigt damit auch die inhaltlich konformen Anträge, welche die Stadtverwaltung aktuell mit Schreiben vom 19.10.2010 zwecks Aufnahme in den Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr gerichtet hat. Der Gemeinderat unterstreicht damit seine in zurückliegenden Beratungen und Beschlussfassungen erfolgte grundsätzliche Planungsabsicht zum Bau der Stadtrandstraße - mit Landkreisprojekt K 3025 - auf der Basis einer Trassenführung, für deren Verlauf bereits Grundstückskäufe getätigt, Zuschüsse einvernahmt und umfängliche Umweltbegutachtungen/Freigaben erfolgt sind.

2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung um Information, für welchen planerischen Zeitraum sie die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und damit die Inangriffnahme der Realisierung im Zuge einer mittelfristig/mehrjährigen und überörtlich genehmigungsfähigen Finanzierungsplanung ansetzt.

C. Detail-Antrag Stadtrandstraße

Nachdem in der Öffentlichkeit der Finanzierungsaufwand "Stadtrandstraße" in der für eine konkrete Finanzplanung untauglichen Bandbreite von "min. 5 Mio und max. 10 Mio" beziffert wurde, beantragen wir die Information der Verwaltung an den Gemeinderat zum Sachstand "Finanzierung der Stadtrandstraße" zu folgenden Punkten:

a) Wie hoch ist der aktuell bezifferbare bauliche Gesamt-Aufwand des Projekts Stadtrandstraße (ohne Gewerbegebiete)?

b) Wie beziffert sich der bereits getätigte Aufwand zur Anhandgabe der erforderlichen Grundstücke?

c) Wie hoch sind die bereits geflossenen Zuschüsse, wo sind diese haushaltsmäßig bislang eingestellt und unterliegen diese einem Rückzahlvorbehalt seitens des Landes?

d) Unterliegen die aufwändig erzielten positiven umwelt-technischen Begutachtungen/Freigaben einer limitierten Gültigkeitsdauer?

e) Wie hoch ist der für die Stadt Giengen verbleibende Kostensaldo nach Abzug der unter b) und c) dargestellten Beträge?

D. Fragen zum Dokumentenmanagement

Im Rahmen unseres Sperrvermerkantrages bitten wir um Beantwortung nachstehender Klärungsfragen:

1. Zugriffskonzept:
- Wer darf auf welche Daten zugreifen?
- Wer vergibt Zugriffsrechte?
- Wer prüft regelmäßig Zugriffsrechte und löscht nicht mehr benötigte Rechte? (Darf nicht die gleiche Person sein, die Rechte vergibt.)
- Wie wird sichergestellt, dass Veränderungen der Zugriffsrechte einer 4-Augen-Kontrolle unterzogen werden? (Beantragung-Genehmigung-Rechtevergabe)
- Wie wird sichergestellt, dass Mitarbeiter mit Administrationsrechten keine Zugriffsmöglichkeit zu Daten unter Umgehung des Zugriffskonzepts haben?

2. Wer definiert, welche Datenobjekte ins Dokumentensystem übernommen werden? Wie werden gesetzliche Aufbewahrungsfristen gewährleistet. Wie sieht das Sicherungs-und Backup-Konzept aus? Wie werden vertrauliche Daten von allgemein zugänglichen Daten abgegrenzt und geschützt? Wie werden personenbezogene Datenn geschützt?

3. Wie wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten sicher gelöscht (vernichtet) werden (auch auf Sicherungsmedien!) wenn kein Verwendungszweck mehr vorhanden ist entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)und Landesdatenschutzes?

4. Wird von einer in Datenschutz ausgebildeten Person das Konzept abgenommen?

5. Zugriff zu Daten über Intranet,Internet? Falls Internetzugriffe eingerichtet werden, ist eine SSL-Applikation (SecureSocketLayer)Auftragsbestandteil? Sind Rechner und Rechnerräume vor unberechtigtem Zutritt geschützt?

6. Existiert im Rathaus ein Konzept zur Passwortvergabe, das den regelmäßigen Wechsel von Passwörtern vorschreibt? Gibt es Regeln zur Passwortvergabe (Zeichen, Ziffern + Sonderzeichen)? Sind die Mitarbeiter unterwiesen und verpflichtet, Passwörter geheimzuhalten und nicht an andere Mitarbeiter weiterzugeben?

7. Werden Mitarbeiter mit Administrationsrechten gesondert auf die Einhaltung von Datenschutz und Datengeheimnis verpflichtet und werden solche Verpflichtungen in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt?

gez. Jörg Ehrlinger, SPD-Fraktionsvorsitzender